Seit über einer Woche gilt in Bayern die Ausgangsbeschränkung wegen des Corona-Virus.
Und jetzt ist klar:
Die Maßnahme wird bis zum Ende der Osterferien am 19. April verlängert.
Das sagte Ministerpräsident Markus Söder heute in München.
Mit der Verlängerung der Ausgangsbeschränkung soll die Ausbreitung des Virus eingedämmt werden.
Zur Eindämmung des Coronavirus gelten in ganz Bayern seit dem 21. März umfangreiche Ausgangsbeschränkungen.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist – zunächst eben befristet bis einschließlich 3. April – nur noch aus triftigen Gründen erlaubt.
Dazu zählen etwa der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber auch «Sport und Bewegung an der frischen Luft» – das aber nur alleine oder mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt. Zudem müssen alle Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben, ausgenommen davon sind lediglich Mitnahme-, Liefer- und Drive-in-Angebote.
Läden abseits der Grundversorgung müssen ebenfalls geschlossen bleiben, und das schon seit 18. März.
Hier hat die Staatsregierung die Frist, die ansonsten am Montag ausgelaufen wäre, inzwischen ebenfalls zunächst bis 3. April verlängert.
Auch dies ist nun, wie die Ausgangsbeschränkungen, in einer Rechtsverordnung geregelt.
Außerdem will der Freistaat seine Klinik-Kapazitäten mit Hilfskrankenhäusern deutlich erhöhen.
Der Plan sehe den Neuaufbau oder die Reaktivierung von bis zu 26 Kliniken vor, so Ministerpräsident Markus Söder.
Infolge der steigenden Fallzahlen müsse auch in Bayern weiterhin mit einem deutlich höheren Bedarf an Pflegebetten in den Kliniken für Infizierte gerechnet werden.
Auch die Verlegung von Ärzten werde derzeit vorbereitet.