Leider kann es beim Coronavirus manchmal sehr schnell gehen:
Im Landkreis Landshut steigt die 7-Tage-Inzidenz auf fast 38 – Tendenz steigend.
Grund für den Anstieg ist die illegale Oktoberfest-Party in Bodenkirchen, so das Landratsamt.
Ab heute Mitternacht gilt daher eine Allgemeinverfügung für den Landkreis – vorerst eine Woche lang.
Sie umfasst folgende Maßnahmen:
- Für Veranstaltungen im Öffentlichen Raum (z. B. Gasthaus, angemieteter Saal etc.), die einen absehbaren Personenkreis umfassen, wird die Teilnehmerzahl auf 50 Personen im Innenraum beschränkt. Dies gilt beispielsweise für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Beerdigungen, aber auch für Partei- und Vereinssitzungen sowie Schulabschlussfeiern. Der Veranstalter muss ein Hygienekonzept erfüllen und auf Anforderung des Landratsamtes nachweisen.
- Es wird dringend empfohlen, die Teilnehmerzahl bei Zusammenkünften im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung, auf maximal 25 Personen im Innenraum zu begrenzen. Diese Vorgabe gilt auch bei Mitgliedern unterschiedlicher Hausstände. Auch hier wird empfohlen, sich unbedingt an die Hygieneregeln zu halten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).
- Für Kindertagesstätten und Schulen gilt die Stufe 2 („Gelb“) des Rahmenhygieneplans. Im Kita-Bereich müssen feste Gruppen gebildet werden, offene Konzepte sind derzeit nicht möglich. Das Betreuungspersonal muss eine Gesichtsbedeckung tragen. In den Schulen müssen die Schülerinnen und Schüler nun auch auf dem Platz Mund-Nasen-Masken tragen. Für die Grundschüler besteht diese Pflicht derzeit nicht. Lehr-, Schul- und Betreuungspersonal müssen eine Mund-Nasen-Maske tragen, sofern die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Für Fragen zur Allgemeinverfügung hat der Landkreis Landshut ein Bürgertelefon eingerichtet – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen unter Tel. 0871 408-1800 zur Verfügung.
Das Bürgertelefon ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr besetzt, am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.