Neue Corona-Maßnahmen: Das gilt künftig für Bayern

03. November 2021 , 13:42 Uhr

Im Bezirk Niederbayern sind schon verschärfte Maßnahmen in Kraft getreten.
Auch der gesamte Freistaat Bayern zieht nach.

Im Kampf gegen Corona sind zum Beispiel die Regeln für die Krankenhaus-Ampel verschärft worden.

Die Ampel springt auf Gelb, wenn landesweit 450 Intensivbetten belegt sind, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung. Rot zeigt die Ampel, wenn landesweit 600 Intensivbetten belegt sind.

Bereits bei Stufe Gelb treten zusätzlich Schutzmaßnahmen inkraft, sagte Söder. Es werde auf FFP2-Masken umgestellt. Wo bisher die 3G-Regel galt – also Einlass nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete, gelte dann die 3G-plus-Regel (PCR-Test statt Schnelltest). Wo zuvor 3G-plus galt, gilt dann 2G (geimpft, genesen). Ausgenommen bleibe Einzelhandel und Personen-Nahverkehr. Bei 3G bleibe es etwa im Hochschulbereich und bei Ausbildungseinrichtungen.

Springe die Ampel auf Rot, gelte zum Beispiel die 3G-Regel am Arbeitsplatz. 2G werde deutlich ausgeweitet. Für die Gastronomie gelte dann flächendeckend die 3G-plus-Regel – es bedarf für den Restaurantbesuch Ungeimpfter, die nicht genesen sind, eines PCR-Tests.

Die Regelungen einer roten Krankenhaus-Ampel gelten auch für Hotspots, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 und eine Intensivbetten-Auslastung von mehr als 80 Prozent vorherrscht.

An Schulen gilt wieder vorübergehend eine Maskenpflicht – für eine Wochen an Grundschulen, für zwei Wochen in den weiterführenden Schulen.

Einen Lockdown und Kontaktbeschränkungen soll es laut Söder nicht geben.

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