Der starre Blick auf den Inzidenzwert setzt sich weiterhin durch.
Auch bei uns in Niederbayern.
Ab heute greift die 3G-Regel.
Heißt: liegt die 7-Tage Inzidenz bei über 35, braucht man in verschiedenen Bereichen einen Nachweis, dass man geimpft, genesen oder getestet ist.
Wer also z.B in Altenheime, Krankenhäuser, Schwimmbäder, Bars und Hotels oder zum Friseur will, der muss geimpft, genesen oder getestet sein.
Das gilt aber auch in der Freizeit, wie z.B für Kinos, im Theate, bei Sportveranstaltungen oder für Friseurbesuche.
Auch bei Flugreisen ändert sich nichts.
Ausnahmen von der 3G-Ausweispflicht sind z.B:
Supermärkte, Gartencenter, Wochenmärkte, Artzpraxen oder Bus und Bahn.
Laut dem RKI liegen die Landkreise Kelheim, Dingolfing-Landau,Rottal-Inn sowie die Stadt Landshut bei über 35.