UPDATE 12.01.2021:
Ab dem 18.01.2021 müssen in Bayern im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel FFP2-Masken getragen werden.
Ab 11.1.2021 hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die Corona-Regelungen wieder verschärft, und zwar deutlich.
Was gibt es zu beachten?
- Die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr gilt weiterhin.
Ab 22 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden.
- Treffen sind nur noch mit EINER einzigen Person eines anderen Haushalts erlaubt.
Dazu zählen auch kleine Kinder ab 3 Jahren.
Aber es gibt eine Ausnahme: Kinder dürfen in einer festen anderen Kontaktfamilie betreut werden.
- Wenn der Inzidenzwert über 200 steigt, dürfen wir uns nur noch im Umkreis von 15 Kilometern rund um den Wohnort bewegen.
Einkäufe, Fahrten zur Arbeit und Gottesdienstbesuche sind davon ausgenommen.
- Das Feiern auf öffentlichen Plätzen ist immer noch verboten, und jetzt werden auch Betriebskantinen geschlossen.
- Schlechte Nachrichten weiterhin für Hotels, Gastronomie und große Teile des Einzelhandels: Die müssen weiterhin zu bleiben, Schulen ebenfalls.
Aber was jetzt erlaubt ist: Wir können online bei Geschäften bestellen und die Bestellung dann abholen (Click & Collect).
- Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen zu bleiben.
- Wenn Sie Freunde und Anghörige in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen besuchen wollen:
Das dürfen Sie, aber es ist nur ein Besuch pro Tag erlaubt.
- Die Sportler dürfen sich immer noch nicht bewegen:
Amateur- und Breitensport ist komplett verboten, mit Ausnahme von Sportarten, die man alleine machen kann.
- Die Maskenpflicht gilt weiterhin ab 6 Jahren, auch vor Geschäften, Einkaufszentren und auf Parkplätzen.
- Eine kleine Entlastung gibt's für alle Eltern:
Für Kindestagesstätten und Schüler bis zur 5. Klasse soll eine Notbetreuung eingerichtet werden.
- Wenn Sie aus einem Risikogebiet wieder nach Deutschland einreisen, müssen Sie zehn Tage in Quarantäne, und ein Test ist Pflicht.
Alle diese Regeln gelten vorerst bis Ende Januar.