Feuerwehrler dürfen jetzt länger ihren Dienst ausüben.Der Landtag hat heute wichtige Änderungen beim Bayerischen Feuerwehrgesetz beschlossen.„Kernpunkt ist die Anhebung der bestehenden Altersgrenze für den Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre“, so Radlmeier. „Damit wollen wir das Einsatzkräftepotenzial für die Feuerwehren vor Ort sichern.“ Zu diesem Ziel gehört auch, dass bereits junge Kinder an die wichtige öffentliche Einrichtung Feuerwehr herangeführt werden können. Den Gemeinden wird daher die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis selbst die Nachwuchsarbeit ihrer Feuerwehr erheblich zu stärken und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe heranzuführen.Neben vielen weiteren Punkten wird künftig auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtert. Wie üblich waren dabei auch bei dieser Gesetzesänderung alle betroffenen Verbände eng ins Verfahren eingebunden.