Die Eiseskälte weicht bei unseren Nachbarn in Österreich ein Verbot auf.
Denn eigentlich gilt dort ja seit einiger Zeit das Verhüllungsverbot.
Also das Gesicht muss vom Kinn bis zur Stirn zu sehen sein.
Bei Temperaturen bis zu minus 22 Grad dürfte das Verbot aber den einen oder anderen Eiszapfen ins Gesicht zaubern.
Also sagt das Innenministerium:
Die Polizei macht keinen Ärger, wenn jemand bei dieser Kälte sein Gesicht verhüllt.