Wie rabiat darf ein Polizist vorgehen, wenn sich Jugendliche weigern, Fingerabdrücke abzugeben?
Mit dieser Frage hat sich gestern das Verwaltungsgericht in Regensburg beschäftigt.
Der beschuldigte Polizeihauptkommissar war vom Landshuter Landgericht wegen Körperverletzung im Amt bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Jetzt wollte das Polizeipräsidium München auch noch eine Degradierung erwirken.
Das Gericht in Regenburg hielt allerdings eine zeitweise Gehaltskürzung für ausreichend, seinen Dienstgrad darf der Hauptkommissar behalten.