Ganz so einfach kommt der Hauptangeklagte im Prozess um die Wahlfälschung von Geiselhöring wohl doch nicht davon.
Die Staatsanwaltschaft will nicht, dass das Verfahren gegen den Großbauern eingestellt wird.
Ein Grund:
In diesem deutschlandweit einzigartigen Fall besteht Aufklärungsbedarf.
Das Verfahren macht jetzt aber erstmal Pause.
Grund für die Aussetzung des Verfahrens gegen den Hauptangeklagten ist, dass die Verteidigung zu spät vor Beginn der Verhandlung vor einer Woche Zugang zu Recherchemöglichkeiten erhalten hat.
Damit habe man eine große Menge von etwa 27 Gigabyte Beweis-Daten besser durchsuchen können, sagte der Gerichtssprecher.
Damit ein fairesVerfahren gewährleistet sei, müsse die Verteidigung mehr Zeit bekommen, entschied die Kammer.
Das Verfahren gegen seine drei wegen Beihilfe angeklagten Mitarbeiter – ein Mann und zwei Frauen – wurde abgetrennt und soll gegen Zahlung
einer Geldauflage von je 1000 Euro eingestellt werden.
Wird das Geld fristgerecht bezahlt, sind die drei nicht vorbestraft.