Nachdem das Verfahren im Oktober aufgrund von Unstimmigkeiten erst einmal ausgesetzt worden war, gibt es jetzt einen neuen Anlauf im Prozess um die Wahlfälschung von Geiselhöring.
Die Hauptverhandlung gegen den Spargelbauer soll am 15. März beginnen.
Das hat das Landgericht Regensburg heute mitgeteilt.
Der Großbauer und einige seiner Mitarbeiter sollen bei der Kommunalwahl 2014 Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern ausgefüllt oder diese bei der Stimmabgabe beeinflusst haben – der Großbauer bestreitet das aber.
14 Verhandlungstage sollen jetzt also Klarheit bringen.