Was ist denn „täglicher Bedarf“?
Das fragen wir uns wieder, seitdem in vielen Läden die 2G-Regel gilt.
Außer in Geschäften des täglichen Bedarfs.
Und da zeigt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Herz für Kinder.
Laut den Richtern haben Spielzeugläden für Kinder mindestens dieselbe Bedeutung wie für Erwachsene Bücher, Schnittblumen und Gartengeräte.
Das heißt:
Spielzeugläden in Bayern unterliegen nicht mehr der 2G-Regel.
Eine wichtige Entscheidung auch für das Weihnachtsgeschäft.