Wegen der gestiegenen 7-Tage-Inzidenz gelten seit dem Wochenende auch in Landshut schärfere Maßnahmen.
- Für private Feiern, insbesondere Hochzeits- und Geburtstagsfeiern, wird die Teilnehmerzahl unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf zwei Hausstände oder fünf Personen im Innen- wie Außenraum beschränkt.
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und auch im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung bzw. auf dem eigenen Grundstück, ist ebenfalls auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Diese Regelung gilt ebenso für die Gastronomie. Auch hier gilt es, die Hygienevorschriften zu beachten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).
- In allen Schulen und Hochschulen müssen ab Montag auch während des Unterrichts Mund-Nasen-Masken getragen werden. Die Regelung gilt auch für sämtliche Grundschulen im Stadtgebiet.
- Die Maskenpflicht gilt weiterhin im gesamten historischen Zentrum, also in der Alt- und Neustadt einschließlich aller Gassen inklusive Ländgasse, Ländtorplatz, Postplatz, Bischof-Sailer-Platz und Isarpromenade bis hin zum Alten Viehmarkt (CCL). Darüber hinaus muss in allen öffentlichen Gebäuden einschließlich der Fahrstühle, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten ebenfalls eine Maske getragen werden.
- Beim Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen die Masken nun dauerhaft, das heißt auch auf den Plätzen, getragen werden. Gleiches gilt für Tagungen, Kongresse oder Messen.
- Für die Gastronomie gilt zwischen 22 und 6 Uhr eine Sperrstunde. Tankstellen, Lieferdienste und sonstige Verkaufsstellen dürfen in dieser Zeit ebenfalls keinen Alkohol mehr verkaufen.