Es hatte sich abgezeichnet.
Dank sinkender Corona-Zahlen kann der Landkreis Rottal-Inn ab Freitag wieder lockern.
Erleichterungen gibt es unter anderem im Einzelhandel – der darf wieder „Click & Meet“ anbieten.
Einige Grundschüler von Klasse 1 bis 3 sehen wieder ein Klassenzimmer von innen.
Wo es der Mindestabstand zulässt, ist Präsenzunterricht möglich, ansonsten gilt Wechselunterricht.
Diese Regelung gilt auch für die fünften und sechsten Klassen der Förderschulen.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Rottal-Inn hier nochmal im Überblick:
- Ladengeschäfte aller Art können unter den bekannten Vorgaben wieder „Click & Meet“ anbieten. Das bedeutet, dass – je nach Größe des Geschäfts eine bestimmte Anzahl (1 Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche) Kunden nach vorheriger Terminvereinbarung für einen begrenzten Zeitraum in ein Geschäft kommen dürfen, sofern sie einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können, bzw. nachweisen können, dass sie von der diesbezüglichen Testpflicht aufgrund einer nicht länger als 6 Monate zurückliegenden Corona-Infektion oder einer vollständig abgeschlossenen Impfung befreit sind.
- Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist ausschließlich für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern zulässig, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt
- Hundeschulen dürfen wieder Präsenzunterricht unter den gegebenen Maßnahmen anbieten.
- Auch die Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschulen und die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen dürfen nach den nun geltenden Bestimmungen am Freitag unter den bekannten Maßgaben (Präsenzunterricht bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern oder Wechselunterricht) „öffnen“. Die Entscheidung darüber, ob für diesen Tag Präsenzunterricht stattfinden kann, treffen die Schulleiter in Absprache mit dem Schulamt.