Regelrecht im „Blindflug“ war ein Schiffskapitän auf der niederbayerischen Donau unterwegs.
Der Wasserschutzpolizei fiel auf, dass die Ladung auf dem Güterschiff dem Kapitän die Sicht nahm.
Das riesige Teil war zu hoch und ragte ins Sichtfeld des Steuerstands.
Das Schiff, das auf dem Weg nach Österreich war, wurde gestoppt.
Der Kapitän muss mit einer Anzeige rechnen.