Wenn aus der Mücke ein Elefant wird –
Ein Streit unter Schlossbesitzern ist vor dem Oberlandesgericht München gelandet.
Es geht um – Parkplätze.
Vor einigen Jahren hat der Schlossherr ein Gebäude der Anlage im Landkreis Rottal-Inn verkauft.
Die neuen Eigentümer wollen sich nun die Erlaubnis erstreiten, dass sie und
ihre Gäste in den Innenhöfen des Schlosses parken dürfen.
Genau das will der ursprüngliche Schlossherr nicht dulden.
In erster Instanz hatten sich die blaublütigen Streitparteien vor dem Landgericht in Landshut getroffen.
Dieses verurteilte den ursprünglichen Schlossherren, Gittertore an den Durchgängen im
Schlossgelände zu entfernen und ein Versperren der Durchgänge zu unterlassen.
Die neu hinzugekommenen Schlossherren dürfen laut dem Urteil die Innenhöfe befahren, dort ein- und
aussteigen sowie ein- und ausladen.
Allerdings verwehrte das Landgericht den Klägern und ihren Gästen das Parken in den Innenhöfen, denn das lasse sich nicht aus dem Geh- und Fahrtrecht ableiten.
Zu berücksichtigen sei auch, dass in der näheren Umgebung ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung stünden, entschied das Landgericht.
Gegen diesen Teil des Urteils haben die Kläger Rechtsmittel eingelegt, nun muss das Oberlandesgericht München entscheiden.