Bußgelder wegen Corona-Verstößen sind ja seit vergangenem Jahr neu.
Und sie können unter Umständen auch eine Verhandlung vor Gericht nach sich ziehen.
So wie im Landkreis Rottal-Inn.
Ein 18-jähriger Schüler aus Pfarrkirchen sollte 2 000 Euro Strafe zahlen, weil er trotz eines negativen Tests gegen Quarantäne-Bestimmungen verstoßen haben soll.
Vor dem Amtsgericht konnte das aber nicht eindeutig nachgewiesen werden – es gab außerdem wohl ein Missverständnis, weil der Schüler noch Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache hat.
Am Ende muss er die 2 000 Euro Strafe nicht bezahlen.