Im Frühjahr 2020 erscheint die neue Ausgabe des Landshuter Adressbuches.
Neben spannenden Infos über die Stadt, sind darin natürlich vor allem die Anschriften aller Einwohner vermerkt.
Zumindest wenn Sie über 18 und mit Wohnsitz in Landshut gemeldet sind.
Wer das NICHT möchte, hat jetzt noch genau einen Monat Zeit, Widerspruch bei der Stadt einzulegen.
Alle Anträge müssen bis spätestens 15. Januar schriftlich bei der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29, 84034 Landshut, eingegangen sein.
Der Antrag auf „Einrichtung von Übermittlungssperren“ ist im Bürgerbüro erhältlich und auch online abrufbar.
Auf der Internetseite der Stadt Landshut können Sie das entsprechende Formular digital ausfüllen und versenden.
Der Widerspruch hinsichtlich des Einwohnerteils kann auch online über das Bürgerserviceportal der Stadt, Rubrik „Übermittlungssperren“, eingelegt werden.
Hinweis: Diejenigen, die bereits eine Auskunftssperre haben eintragen lassen, müssen keinen erneuten Antrag stellen.