Die Maskenpflicht im Landshuter Zentrum ist unverhältnismäßig.
Zu diesem Schluss ist Anfang letzter Woche das Verwaltungsgericht Regensburg gekommen.
Ein Landshuter hatte gegen die Allgemeinverfügung geklagt und Recht bekommen.
Jetzt legt die Stadt allerdings Beschwerde gegen den Beschluss ein.
Wegen den nach wie vor hohen Infektionszahlen, hält die Stadt Landshut die Maßnahme immer noch für nötig, so OB Alexander Putz.
Nun muss sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Sache befassen.