Die Reaktionen darauf dürften in Niederbayern sehr unterschiedlich sein.
Das Bundesverwaltungsgericht hat vor wenigen Minuten entschieden:
Es hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach für grundsätzlich zulässig.
Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssen aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig.
Der Weg für Fahrverbote ist also frei, sie können auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung umgesetzt werden