In gut zwei Wochen will der Landshuter Dultsenat über die Vergabe der Festzelte für die zwei Dulten im kommenden Jahr entscheiden.
Doch das Klima ist vergiftet.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am Donnerstag der Klage des Festwirts Peter Vorholzer gegen die Stadt Landshut statt gegeben.
Die Festzeltvergabe an Konkurrent Franz Widmann junior durch den Dultsenat für die Bartlmädult 2017 sei rechtswidrig gewesen.
Die Begründung des Urteils wird nachgereicht, hieß es.
Die Stadt Landshut kann dieses Urteil noch teuer zu stehen kommen.
Denn Vorholzer hat über seinen Rechtsanwalt bereits angekündigt, dass er die Stadt auf Schadensersatz verklagen werde.