Dieser Fall ist sehr, sehr makaber:
In Landau kann man bei der Kommunalwahl eine tote Kandidatin wählen.
Wie das passieren kann?
Von der Stadt heißt es, dass eine Kandidatin der SPD-Stadtratsliste nach dem 10. Februar gestorben ist.
Laut dem Wahlrecht bleibt sie damit noch auf der Liste für die Kommunalwahl.
Sollte sie in den Stadtrat gewählt werden, würde ein anderer Kandidat für sie einziehen.
Einen ähnlichen Fall gibt es auch in Arnstorf.