Es ist eine Wende im neu aufgerollten Prozess um eine tödliche Medikamentenverwechslung.
Das Landgericht Landshut schlägt eine Bewährungsstrafe für die Angeklagten vor.
Dann könnten sie wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt werden.
Ob sich die Beteiligten darauf verständigen, will das Gericht bis Ende November klären.
Im ersten Prozess sind die Beschuldigten wegen versuchten Mordes verurteilt worden.
Die Urteile hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben.
Der neue Vorwurf lautete ursprünglich Mord durch Unterlassen.
Gegen das erste Urteil hatte lediglich die Schichtleiterin Revision eingelegt.
Der BGH hob aber alle drei Verurteilungen auf, mit der Begründung, sie beruhten auf demselben Fehler.
Zum Prozessauftakt im Mai schwiegen die Angeklagten.
In dem Heim im Landkreis Dingolfing-Landau hatte eine Pflegerin einem unheilbar krebskranken 65-Jährigen versehentlich die Medikamente einer anderen Patientin ans Bett gestellt.
Als der Fehler auffiel, hatte der Mann die Tabletten schon genommen.
Die Mitarbeiterin und ihre Chefin informierten keinen Arzt.
Auch ein ins Vertrauen gezogener Pfleger schwieg.
Eine Woche nach der Verwechslung starb der Patient.
Ob das falsche Medikament der Grund war, ließ sich nicht mehr klären.