Ein tragischer Unfall in Triftern im Landkreis Rottal-Inn ist heute vor Gericht gelandet.
Im Sommer 2015 stirbt ein Mann bei einem Badeunfall im Freibad.
Vor dem Oberlandesgericht München heißt es:
Der Bademeister hat seine Aufsichtspflicht damals nicht verletzt.
Damit ist auch das Urteil aus erster Instanz bestätigt worden.
Dagegen hatten die Angehörigen des Verstorbenen geklagt – und unter anderem Schmerzensgeld gefordert.
Gegen das Urteil aus dem Berufungsverfahren wird keine weitere Revision zugelassen.