8 Jahre Haft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Dazu wird letztes Jahr ein 29-Jähriger aus dem Landkreis Straubing Bogen wegen Totschlags verurteilt.
Doch jetzt muss sich das Gericht noch einmal mit dem Fall auseinandersetzen.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nämlich aufgehoben.
Der Prozess wird jetzt neu aufgerollt.
In der Silvesternacht 2017 war der 29-Jährige auf einer Party mit einem anderen Gast aneinander geraten.
Im Verlauf des Streits soll der Mann dann mehrmals auf seinen 49-Jährigen Kontrahenten eingestochen haben.
Der Ältere an seinen Verletzungen.