Sie darf sich glücklich schätzen, dass nicht mehr passiert ist.
Eine Autofahrerin übersieht in Moosburg auf einem unbeschrankten Bahnübergang ein Schienenfahrzeug.
Es kommt zum Zusammenstoß.
Obwohl das Auto ziemlich eingedrückt wird, bleibt die Fahrerin unverletzt.
Bei dem Schienenfahrzeug handelt es sich um ein Zweiwegefahrzeug (ein Unimog, der sowohl auf Gleisen als auch auf der Straße fahren kann. Siehe Beispielbild)
Es hätte Vorfahrt gehabt, weil es auf der Schiene fuhr.
Die Autofahrerin hatte die Andreaskreuze nicht beachtet.