Zweieinhalb Jahre Gefängnis – so lautet das relativ milde Urteil des Landshuter Landgerichts im Fall des Konrad K. aus Kelheim.
Der 27-Jährige war angeklagt, weil er von Februar bis Mai eine Liebesbeziehung mit einem 11-jährigen Mädchen hatte.
Die vergleichsweise niedrige Strafe ist mehreren Umständen geschuldet:
1. Das Mädchen war mit der Beziehung einverstanden.
2. Die Mutter des Mädchens hatte ebenfalls nichts dagegen, solange die beiden die Beziehung geheim halten würden.
3. Konrad K. leidet an einer Intelligenzminderung.
Das Kind wird durch dieses Erlebnis trotzdem sein Leben lang geschädigt sein.