Dem 27 Jahre alten Angeklagten war vorgeworfen worden, eine 14-Jährige auf dem Pfingstvolksfest vergewaltigt zu haben.
Allerdings schilderte das Mädchen die Vorgänge in der Verhandlung anders als zuvor bei der Polizei.
Das Gericht konnte deswegen laut dem Gerichtssprecher nicht zweifelsfrei feststellen, dass die 14-Jährige wirklich vergewaltigt wurde.
Deswegen lautete das Urteil für den Angeklagten: Freispruch.