Ein Tina Turner-Musical in Niederbayern.
Aber ohne den Weltstar, sondern mit einem Double, das auch auf Plakaten des zuständigen Passauer Konzertbüros zu sehen ist.
Sehr zum Ärger der echten Tina Turner, die dagegen geklagt hat.
In erster Instanz noch erfolgreich, in zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht Köln heute dem Konzertbüro Recht gegeben.
Demnach haben die Richter keine Verwechslungsgefahr auf den Plakaten gesehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Rechtsstreit geht möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof weiter.