Auch wenn es nach einem Aprilscherz klingt:
Ab heute dürfen die Schuhgeschäfte in Bayern und damit natürlich auch bei uns wieder öffnen.
Das hat ein Gericht entschieden.
Laut dem Urteil gehören Schuhe zum täglichen Bedarf.
Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern sagte uns dazu:
Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sind Schuhgeschäfte als »sonstiges für die tägliche Versorgung unverzichtbares Ladengeschäft« einzustufen.
Damit dürfen sie ab sofort öffnen.
Zur Begründung verwiesen die Richter unter anderem darauf, dass mittlerweile auch Bau- und Gartenmärkte sowie Buchhandlungen oder Versicherungsbüros unter diese Kategorie fallen und dem Gesetzgeber offenbar als »unverzichtbar« erschienen.
Ziemlich überrumpelt von der Gerichtsentscheidung sind die Mitarbeiter der Schuhgeschäfte: