Das ist ein wichtiger Tag für ein bekanntes Unternehmen im Landkreis Landshut.
Es geht um Pöschl-Tabak aus Geisenhausen.
Der Bundesgerichtshof entscheidet heute über die Frage, wann Zigarettenwerbung im Internet erlaubt ist.
Anlass ist ein Foto, das auf der Homepage von Pöschl zu sehen war:
Vier gut gelaunte junge Leute mit Zigaretten, Schnupftabak und einer Pfeife.
Verbraucherzentralen gingen darum gerichtlich gegen Pöschl vor.
Ihrer Meinung nach, hat das Geisenhausener Unternehmen damit gegen das Tabakwerbeverbot verstößt.
Zwei Gerichte haben den Verbraucherschützern schon Recht gegeben – Pöschl ging aber vor den Bundesgerichtshof, der heute seine Entscheidung bekannt geben will.
Wegen der Gefahren für die Gesundheit darf in Zeitungen, Zeitschriften und Magazinen nicht fürs Rauchen geworben werden.
Das Verbot gilt auch „in Diensten der Informationsgesellschaft“.
Darunter fallen Nachrichtenportale im Internet.
Die Frage ist, ob für die Website eines Unternehmens die gleichen strengen Regeln gelte