Mit Spannung wurde heute das Urteil im Prozess um Wahlfälschung in Geiselhöring erwartet.
Jetzt ist klar:
Der angeklagte Spargelbauer wird freigesprochen.
Er soll Stimmzettel von Erntehelfern auf seinem Hof manipuliert haben – zu Gunsten seiner Frau, die bei der Kommunalwahl 2014 kandidiert hatte.
Vor Gericht konnte die Wahlfälschung aber nicht eindeutig nachgewiesen werden.
Deshalb fiel das Urteil nach dem Grundsatz:
„Im Zweifel für den Angeklagten“