Der Prozess um Wahlfälschung in Geiselhöring kann erstmal nicht beginnen.
Ein Gerichtsgutachten bestätigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten, wie das Landgericht heute mitteilte.
Der angeklagte Spargelbauer und einige seiner Mitarbeiter sollen bei der Kommunalwahl 2014 Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern ausgefüllt oder diese bei der Stimmabgabe
beeinflusst haben.
Damit wollten sie laut Anklage den örtlichen CSU-Kandidaten helfen, unter anderem der Ehefrau des Angeklagten.
Der Mann bestreitet das.
Die Erntehelfer hätten als EU-Bürger an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, argumentiert er.
Der Spargelbauer war vor drei Wochen aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Hauptverhandlung erschienen.
Darauf hatte der Richter die Sitzung auf den 2. April verschoben und ein Gutachten angefordert.
Das Gericht hält auf Basis des Gutachtens die Durchführung des Prozesses nicht für gewährleistet und hat die Termine vorerst abgesagt.