In vielen Briefkästen in Landshut flattert demnächst Wahlpost hinein.
Die Stadt verschickt nach und nach ihre Benachrichtigungen zur bevorstehenden Bundestagswahl.
Bis spätestens 4. September soll jeder Wahlberechtigte seine Unterlagen bekommen, heißt es.
Mit der Benachrichtigung ist es dann auch möglich, eine Briefwahl zu beantragen.
Wer per Briefwahl wählen will, muss dies bis Freitag, 24. September, 18 Uhr, im Wahlamt im Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im Foyer neben der Pforte, Zugang über Haupteingang), beantragen.
Online: Ab Montag, 23. August, bis Mittwoch, 22. September, 16 Uhr, besteht – mit Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes – online auf der Internetseite der Stadt unter www.landshut.de/briefwahl die Möglichkeit, die Unterlagen zu beantragen.
Außerdem ist die Beantragung auch mittels QR-Code, der auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt ist, möglich.
Per Post: Selbstverständlich können die Briefwahlunterlagen, wie bisher, mit dem Antragsvordruck auf der Rückseite (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) des Wahlbenachrichtigungsbriefes auf dem Postweg (in einem ausreichend frankierten Briefumschlag) beantragt werden.
Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Landshut, Rathaus II, Nebengebäude, Luitpoldstraße 29 b (im Foyer neben der Pforte, Zugang über Haupteingang) kann bei Bedarf auch dort der Wahlvorgang in einer Wahlkabine vollzogen werden; die Stimmzettel werden in verschlossenen Kuverts in die Wahlurne gegeben.