Was darf ich aus dem Urlaub mitbringen?

07. Juni 2019 , 12:06 Uhr

Aus dem Urlaub nehmen wir gerne Erinnerungsstücke mit nach Hause. Aber da gibt es einiges zu beachten, sonst kann es Probleme mit dem Zoll geben und teuer werden. Die wichtigsten Infos gibt's hier:

Am Strand liegen, den Sand an den Füßen spüren, dem Rauschen der Wellen lauschen und es sich einfach gut gehen lassen. Dieses Urlaubsgefühl werden auch dieses Jahr wieder viele von Ihnen haben. Und natürlich will man sich dieses Feeling dann auch mit nach Hause nehmen. Doch da heißt es: Aufgepasst, sonst wird's teuer! Auch bei Dingen wie Kleidung, Zigaretten und Alkohol gibt es gewisse Grenzen bei Wert und Menge.


Generell gilt am Zoll:

Wenn man innerhalb der EU reist und Waren für den persönlichen Gebrauch mit sich führt, gelten nur wenige Beschränkungen. Bestimmte Waren wie Arznei- und Betäubungsmittel oder Feuerwerkskörper unterliegen in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verboten. Geldmittel ab einem Wert von 10.000 Euro müsst Ihr auf Nachfrage anmelden.

Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU (ausgenommen Sondergebiete) Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen.

Manchmal werden Waren aber in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Genussmittel) wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird:

Tabakwaren:

Alkohol:


Einfuhr aus Drittländern (Nicht-EU)

Wenn Ihr außerhalb der EU Urlaub gemacht und Mitbringsel im Koffer habt, gelten deutlich schärfere Bestimmungen:

Tabakwaren:


Alkohol (wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist):


 Lebensmittel:


Freimengen bei Wareneinfuhr:

 

Welche Dinge darf man nicht mitnehmen?

Eine goldene Regel ist: Finger weg von tierischen Produkten! Denn der Zoll rät, zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten auf lebende Exemplare aus Fauna und Flora zu verzichten. Dazu zählen laut dem Zoll zum Beispiel Steinkorallenstücke oder Schmuck aus Elfenbein. Der Händler wird oft sagen, dass es kein Problem ist, die Waren mitzunehmen, doch das böse Erwachen kommt dann leider am Zoll. Für diesen ist es dann auch unerheblich, ob Ihr Euer Erinnerungsstück gekauft, gefunden oder geschenkt bekommen habt.

Sand, Steine und Muscheln, welche ans Ufer der beliebten Reiseziele, Italien, Spanien, Griechenland oder Kroatien gespült wurden, könnt Ihr normalerweise bedenkenlos als Andenken mitbringen. Denn solange Sie nicht im tiefsten Ozean tauchen gehem und Korallen sammeln, sollten Muscheln und Steine nicht dem Artenschutz unterliegen. ABER: Sand beispielsweise aus Sardinien oder Steine aus der Türkei dürfen nicht mitgebracht werden – und das kann auch hohe Busgeldstrafen mit sich ziehen. Deshalb sollten Sie sich davor genauestens auf der Homepage des Zolls informieren.



Welche Strafen kann es geben?

Die Strafen bei Verstößen fangen bei einigen 100 Euro an und gehen bis zu mehreren Tausend Euro. Um keine Strafe zu bekommen, solltet Ihr Euch davor gut informieren. Es gibt eine App namens „Zoll und Reise“, welche sowohl im App Store von Apple, als auch im Google Play Store erhältlich ist. Mit dieser App könnt Ihr genau sehen, welche Waren, ob Kleidung, Schmuck oder tierische Produkte, Ihr einführen dürft und welche nicht.

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