Wasser gilt ja als gesund – auch Leitungswasser.
Schwierig wird es nur, wenn ein kommunaler Trinkwasserversorger aus dem Landkreis Landshut mit dem Wörtchen „gesund“ Werbung macht.
Das stört zumindest den Verband Deutscher Mineralbrunnen.
Der hat deshalb vor dem Oberlandesgericht München geklagt – und ist vorerst gescheitert.
Das Gericht sieht keinen Wettbewerbsnachteil, und die Werbung verstößt seiner Ansicht nach auch nicht gegen europäisches Recht.
Eine endgültige Entscheidung in dem Rechtsstreit ist das Urteil aber wohl noch nicht:
Der Mineralwasserverband kann noch vor ein Verwaltungsgericht ziehen.