Auch für Geflügel im Landkreis Rottal-Inn gilt im Moment eine Art „Ausgangsbeschränkung“.
Das Landratsamt betont, dass die Stallpflicht weiter bestehen bleibt.
So soll ein Ausbruch der Vogelgrippe verhindert werden.
Die Seuche ist zuletzt in Teilen Niederbayerns bei Wildvögeln nachgewiesen worden.
Der Landkreis Rottal-Inn gilt als besonders gefährdet, da es hier besonders viele Geflügelbesitzer gibt.