Wie viel bleibt übrig vom Landespflegegeld?

11. September 2018 , 18:09 Uhr

Das bayerische Landespflegegeld muss nach Ansicht der Bundesregierung nicht auf die Grundsicherung nach Hartz IV, aber auf einen bestimmten Teil der Sozialhilfe angerechnet werden.
Dies teilte das Bundessozialministerium am Dienstag nach einer Prüfung des neuen bayerischen Pflegegeldes in Berlin mit.
„Grundsätzlich wichtig ist, dass bei den Leistungsberechtigten keinerlei Unsicherheit entsteht“, heißt es in der Mitteilung aus dem SPD-geführten Haus.

Anzurechnen sei das Landespflegegeld nur auf die sogenannte Hilfe zur Pflege, „weil diese Leistungen den gleichen Zweck haben wie das Bayerische Landespflegegeld“, betont das Bundesministerium.
Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.

Dagegen sei eine Anrechnung auf Hartz IV nicht notwendig, da die gesetzlichen Bestimmungen „eine Ausnahme von der Anrechnung vorsehen, denn das Landespflegegeld soll den Mehraufwand, den die Leistungsberechtigten aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen haben, teilweise auffangen“.
Dies sei ist etwas grundlegend Anderes als beispielsweise die Sicherung der Grundbedürfnisse wie Essen, Kleidung, Wohnen etc.

Das bayerische Pflegegeld beträgt 1000 Euro pro Jahr und soll allen Pflegebedürftigen ab der zweiten Pflegestufe zugesprochen werden – also auch Menschen, die von Grundsicherung leben. Bisher haben mehr als 230 000 Menschen das Landespflegegeld beantragt.

 

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