Bayerische Wirtshausstühle brauchen keine regelmäßige Belastungsprobe. Dieses Urteil hat ein Gericht nach einem Vorfall in der Region gesprochen.
In einer Traditionsgaststätte in Wolnzach war ein Stuhl unter einem Gast zusammengebrochen.Am 11.11 2016 bei einer Faschingsveranstaltung.Der Gast erlitt einen zweifachen Sprunggelenkbruch und verklagte den Wirt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.Jetzt das Urteil:Wirte müssen ihre Stühle keiner regelmäßigen Rüttelprobe unterziehen.Oder wie es im Juristendeutsch heißt:Ein solches Sitzgerät ist keine