Das Hauptzollamt Landshut ist einem Taxiunternehmer auf die Schliche gekommen.
Der hat über einen Zeitraum von fünf Jahren seine Mitarbeiter nicht richtig angemeldet, und so Sozialabgaben von über 160 000 Euro nicht abgeführt.
Ein Gericht in Regensburg hat den Taxiunternehmer jetzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verdonnert.
Das Urteil ist rechtskräftig.